ZT-Siegel

Seit 2011 bin ich selbständig als Ziviltechniker im Bereich Maschinenbau tätig, meine offizielle Angelobung durch den Vorarlberger Landeshauptmann war im Februar desselben Jahres.

Staatlich befugte und beeidete Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sind natürliche Personen, die freiberuflich aufgrund der vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verliehenen Befugnis auf ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten tätig sind. Die Einteilung der Ziviltechniker/innen erfolgt in

  • Architekt/innen und
  • Ingenieurkonsulent/innen

Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führt sie ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Dieses ist auf allen von ihnen erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen. Ziviltechniker/innen sind verpflichtet, die gesetzlichen Berufspflichten sowie die Standesregeln einzuhalten. Dies wird durch die Disziplinargerichtsbarkeit der Kammern sichergestellt, Verstöße können bis zum Befugnisentzug führen.

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