Auftraggeber profitieren von

  • Hoher Sachkenntnis: Die Ziviltechniker planen das, was für viele Auftraggeber “einmal im Leben” vorkommt, “täglich”. Sie gewährleisten kompetente und innovative Lösungen.
  • Verpflichtende Weiterbildung und Arbeiten am Stand der Technik.
  • Unabhängigkeit: Der Ziviltechniker ist seinen Auftraggebern und den einschlägigen Gesetzen verpflichtet. Frei von Lieferinteressen sucht er nach den optimalen Lösungen und sorgt auch für die kostengünstige Umsetzung. Das haben auch Vergleiche großer institutioneller Auftraggeber bestätigt: Die Beauftragung von Planenden, die die Vergabe der weiteren Bau- und Lieferleistungen abwickelt, ist kostengünstiger als der Komplettanbieter, der “alles kann”, aber nirgendwo wirklich Spezialist ist.
  • Verschwiegenheitspflicht: Ziviltechniker sind gesetzlich zur Geheimhaltung aller Details, die sie im Zuge der Auftragsabwicklung erfahren, angehalten.
  • Flexibilität: Planung ist eine sehr persönliche Dienstleistung, das Gegenteil von Massenfertigung. Auftraggeber bekommen eine Lösung, die für ihre Verhältnisse maßgeschneidert ist und auf ihre individuellen Bedürfnisse eingeht.
  • Gesetzlich geregelte Parteienvertetung: Keine Sorge um Vollmachten, kein langes Suchen nach der aktuellen Rechtslage und dem Stand der Technik – dafür stehen die befugten und beeideten Experten. Im Verwaltungsverfahren sind die Ziviltechniker oft die einzige Schnittstelle zwischen dem Fachwissen des Technikers und dem Regelungsgeflecht, in dem die Juristen zu Hause sind.
  • Öffentliche Urkundsfunktion: Anstatt der Behörde halten die Ziviltechniker den Status quo objektiv und glaubhaft fest. Nicht umsonst wird hierfür gerne der Begriff “technischer Notar” verwendet.

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