MitgngersteuerungBei der letzten Überarbeitung der EN 528 im Jahr 2006 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Von allen ungeschützten Steuerständen aus darf, seit der letzten Änderung, mit nur 0,05 m/sec gefahren werden.

Leider wurde hier die Mitgängersteuerung, welche auch unter ungeschützte Steuerstände fällt, nicht gesondert bewertet. Was für enge, mitfahrende Steuerstände sinnvoll ist, wird bei einem Mitlaufen in der Gasse zur Tortur. Deshalb ist auch vor dem Inkrafttreten der neuen EN 528, in welcher der Fehler dann behoben sein wird, ein Abgehen von der Norm zulässig.

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