Schulung MRL InhaltDie Maschinenrichtlinie stellt, nach der jeweiligen nationalen Umsetzung im entsprechenden EU-Land (in Österreich die Maschinensicherheitsverordnung - MSV), die rechtlichen Grundlagen für Maschinen und Anlagen dar.

Dieser Umstand erfordert es, dass jeder am Entstehungsprozess einer Maschine oder Maschinenanlage beteiligte Mitarbeiter im Unternehmen die entsprechenden Grundlagen kennt und diese im Alltag auch eigenverantwortlich umsetzt. Schlussendlich bestätigt der Geschäftsführer mit seiner Unterschrift auf der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung die Einhaltung der Richtlinie und muss sich dabei auf seine Mitarbeiter verlassen können.

Der Maschinenbetreiber bzw. Einkäufer wird in vielen Fällen rechtlich zum Maschinenhersteller z.B. dann, wenn er einzelne Teilmaschinen zu einer Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie zusammenfügt. Aus diesem Grund ist es auch für den Maschinenbetreiber von großer Wichtigkeit, die genauen Abläufe rund um die Maschinenrichtlinie zu kennen, um nicht zuletzt die Verträge mit dem Maschinenlieferanten entsprechend "wasserdicht" gestalten zu können.

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